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BayCEER - Bayreuth Center of Ecology and Environmental Research

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Labormethoden für die Ableitung einer Sickerwasserbeschaffenheit und Ihre Tücken als Konventionsverfahren

Presenting person: Dr. Wolfgang Berger, Landesamt für Wasserwirtschaft, München
Th. 2004-01-15 (16:15), H6

Immer dann, wenn Erdaushub oder Bauschuttmaterial anfällt, gilt es, diesen ordnungsgerecht zu entsorgen oder ggf. zu verwerten. Grundlage für die Bewertung und Beurteilung von Bodenmaterial als auch Bodenverunreinigungen bildet für den Wirkungspfad Boden-Grundwasser die Sickerwasserbeschaffenheit des Bodens. Für die Abschätzung einer solchen Sickerwasserbeschaffenheit sind in den gesetzlichen Regelwerken verschiedene zum Teil genormte Labormethoden vorgeschlagen (Bodensättigungsextrakt entsprechend BBodSchV 1999 (BoSE), S4-Methode (DIN 38414-4), Ammoniumnitrat-Extrakt (DIN 19730)). Entsprechend ihrer originären Aufgabenstellung führen die genannten Methoden jedoch zu unterschiedlichen Ergebnissen. Seit der Einführung des BBodSchG (1998) bzw. der BBodSchV (1999) werden die im Gesetzestext unter dem Stichwort \"Materialuntersuchung\" (Anhang 1 Nr. 3.3 BBodSchV) aufgeführten Laborverfahren zur Ableitung einer Sickerwasserkonzentration am Ort der Probenahme verwendet. Diese juristisch definierte Zielsetzung hat zu einer anhaltenden Diskussion über ihre Machbarkeit geführt. Hintergrund ist der Sachverhalt, dass die in der BBodSchV (1999) zitierten Methoden entstehungsgeschichtlich nicht für die Ermittlung einer Sickerwasserkonzentration entwickelt wurden. Da die BBodSchV dem BoSE eine bevorzugte Stellung einräumt, ist insbesondere der Vergleich der verschiedenen Methoden Gegenstand verschiedener Forschungs- und Entwicklungsvorhaben des Bundes sowie der Länder. Wie auch immer der wissenschaftliche Dissens ausgehen mag, für die tägliche Praxis des vorsorgenden und nachsorgenden Bodenschutzes bedarf es auch in Zukunft eines Konventionsverfahrens für die Abschätzung der Sickerwasserbeschaffenheit. Eine solche Konvention sollte auf der Grundlage von wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen sowie technisch machbar, als auch finanziell vertretbar sein. Alle Konventionen weisen jedoch auch eine Tücke auf. Die vereinbarte Regelung ist nicht in allen Fällen die methodisch richtige Lösung.

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