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BayCEER - Bayreuther Zentrum für Ökologie und Umweltforschung

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Autonomie, Internationalisierung, Profilbildung, Wettbewerb - was bringt das neue bayerische Hochschulgesetz?

Vortragender: Ulrike Gote, MdL Bayern (Hochschulpolitische Sprecherin der Grünen)
Do. 23.10.2003 (16:15), H6

Hochschul- und Wissenschaftspolitik zählen zu den Kernkompetenzen der Länder. Die Weiterentwicklung des Hochschulgesetzes zählt zu den Daueraufgaben des Parlaments. Kernpunkte sind die Stärkung der Autonomie der Hochschulen, Studienstrukturreform, Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Frauenförderung und Internationalisierung der Hochschulen. Die letzte Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes und des Bayerischen Hochschullehrergesetzes erfolgte in diesem Jahr. Die Reform des Habilitationsverfahrens, Änderungen im Berufungsverfahren sowie die Absicherung der Drittmitteleinwerbung durch die Hochschulen waren die Schwerpunkte dieser letzten Novellierung (Landtagsbeschluss Juni 2003).

Internationaler Wettbewerb, Bologna-Prozess und knappe öffentliche Kassen setzen den Rahmen für die Herausforderungen der nächsten Jahre im Bereich der Hochschulpolitik. Mehr Selbstbestimmung für die Hochschulen mittels Zielvereinbarungen, finanzielle Eigenständigkeit durch Globalhaushalte, Bachelor und Master als Regelabschlüsse, Juniorprofessur und Studiengebühren: Dies sind die hochschulpolitischen Aufgaben des neu gewählten Bayerischen Landtags und des neuen Wissenschaftsministers.


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